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   BAG, 01.10.1970 - 2 AZR 542/69   

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BAG, 01.10.1970 - 2 AZR 542/69 (https://dejure.org/1970,970)
BAG, Entscheidung vom 01.10.1970 - 2 AZR 542/69 (https://dejure.org/1970,970)
BAG, Entscheidung vom 01. Oktober 1970 - 2 AZR 542/69 (https://dejure.org/1970,970)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1971, 40
  • DB 1971, 54
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.10.1969 - 3 AZR 442/68

    Wettbewerbstätigkeit - Wettbewerbsverbot - Treuepflicht

    Auszug aus BAG, 01.10.1970 - 2 AZR 542/69
    Nacnprufbar ist jedoch, ob das Berufungsgericht den Begriff des wichtigen Grundes richtig angewandt hat Dazugehdrt, daß es alle wesentlichen Umstande berücksichtigt hat Hier hat das Landesarbeitsgericht einen maßgeblichen Gesichtspunkt bei seiner Interessenabwägung nicht berührt, und zwar die Selbstbindung des Klagers durch den Fünfjahresvertrag Der Klager hat in Kenntnis der bei der Beklagten bestehenden Verhältnisse, insbesondere auch in Kenntnis der Hohe des ihm gezahlten Gehalts es zu einem zweiten Vertrag auf die Dauer von fünf Jahren kommen lassen Das hatte zur Folge, daß weder die Beklagte noch er während der Laufzeit des Vertrages fristgemäß kündigen konnten An dieser Kundiguhgsbeschrankung hatte der Kläger, soweit die fristgemäße Kündigung des Arbeitgebers ausgeschlossen war, ein erhebliches Interesse weil sie ihm seinen Arbeitsplatz sicherte Ebenso lag aber ein Interesse auf Seiten der Beklagten vor, weil sie eben falls davon ausgehen konnte, daß der Kläger in ihren Diensten bleiben würde Von dieser vertraglich übernommenen Verpflichtung, fünf Jahre bei der Beklagten auszuharren, konnte sich der Klager nicht mit der Begründung losen, ihm sei ein günstigeres Angebot gemacht worden, das sein vorzeitiges Aus scheiden erforderlich mache Dabei spielt es keihe Rolle, um wieviel hoher die Bezüge des Klagers bei seinem neuen Aibeitgeber sein sollten, und ob er sich auch m seiner Stellung verbesserte, wie es andererseits rächt im Sinne einer Abwägung der Vor- und Nachteile beider Vertragsverhaltnisse darauf ankommt, daß er von einem gesicherten Arbeitsplatz zu einem jederzeit kündbaren überwechselte Wenn der Klager sich die Chance eines besseren Arbeitsplatzes offenhalten wollte, dann hatte er sich nicht auf einen befristeten Vertrag emlassen dürfen, sondern er hatte eine vertragliche Vereinbarung treffen müssen, die ihm die jederzeitige ordentliche Kündigung gestattete Er aber wollte alle Vorteile m Anspruch nehmen Er wollte durch den Fünfjahresvertrag einen gesicherten Arbeitsplatz haben, andererseits sich jedoch ;on dei auch von ihm versprochenen vertraglichen Bindung lossagen, wenn ihm cties durch einen günstigen anderen Vei trag angemessen erschien Das kann nicht gebilligt werden, weil es den Grundsatz der Vertragstreue infrage stellen und zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses führen wurde (ebenso Lufft Betr"1962 540 [54l]) Denn schließlich wurde jeder Arbeitnehmer der eine bessere neue Stellung gefunden hat die er nur antreten kann wenn er bestehende Vereinbarungen nicht einhalt außerordentlich kündigen Hinzu käme-, daß auch der Arbeitgeber wenn er unter entsprechenden Voraussetzungen einen fähigeren oder billigeren Arbeitnehmer einstellen kann das ebenfalls als wichtigen Grund an sehen würde-, um außerordentlich zu kündigen (vgl auch den - zur Veröffentlichung im Nachschlage werk bestimmten - Beschluß des Dritten Senats - 3 AZR 442/68 - vom 1 7 . Oktober 1969 [zu III 1 c der Gründe])® Es kann dahingestellt bleiben ob ein langjährig gebundener Vertragspartner-, dem sich eine wahrhaft außergewöhnliche Lebenschance bietet vom anderen Teil nach Treu und Glauben unter gewissen Umständen die Einwilligung in eine vorzeitige Losung des Vertragsverhaltnisses fordern bzw. dieses außer ordentlich kundigen kann Ein solcher Ausnahmetatbestand der das Festhalten an der vertraglichen Bindung schlechthin unerträglich erscheinen ließe liegt hier nicht vor wo es für den Klüger nur darum ging eine andere Stellung mit besserer Bezahlung und höherer Verantwortung zu erlangen Diese Umstande des vorliegenden Falles reichen keinesfalls aus um die außer ordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91

    Kündigungsfrist

    Von hier aus gesehen ist § 624 BGB im Streitfall nicht einschlägig (ebenso BAG Urteil vom 1. Oktober 1970 - 2 AZR 542/69 AP Nr. 59 zu § 626 BGB, mit zustimmender Anmerkung von Hueck).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 845/95

    Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung

    Diese Auffassung ist zutreffend und entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1970 - 2 AZR 542/69 - AP Nr. 59 zu § 626 BGB).
  • LAG Hamm, 22.04.1991 - 19 Sa 409/90

    Arbeitsverhältnis; Aufhebungsvertrag; Annahme; Annahmeerklärung; Arbeitnehmer;

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  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 844/95

    Planstelleninhaber: Recht auf Eigenkündigung -Vorzeitige Beendigung des

    Diese Auffassung ist zutreffend und entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1970 - 2 AZR 542/69 - AP Nr. 59 zu § 626 BGB).
  • BFH, 03.02.1972 - V B 70/70

    Lohnveredelung - Sonderumsatzsteuer - Summarische Prüfung - Ausländische

    Sie verweist außerdem auf den Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 8. Oktober 1970, 3 U 108/70 (Außenwirtschaftsdienst des BB 1971 S. 40), wonach eine Vorlagepflicht gemäß Art. 177 EWGV auch im summarischen Verfahren der einstweiligen Verfügung bestehe.
  • ArbG Limburg, 29.10.2008 - 1 Ca 461/08

    Kündigungsfrist - Nichteinhaltung - Schadenersatz

    Ein wichtiger Grund wird von der Rechtsprechung auch dann verneint, wenn einem Arbeitnehmer ein Arbeitsplatz mit einem erheblich höheren Gehalt angeboten wird (BAG 01.10.1970 - 2 AZR 542/69, AP Nr. 59 zu § 626 BGB) oder wenn ihm im Gegensatz zum bisherigen Arbeitsverhältnis ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten wird (LAG Schleswig-Holstein 30.01.1991 - 3 AZR 430/90, LAGE Nr. 55 zu § 626 BGB).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.01.1991 - 3 Sa 430/90

    Geltung der Grundsätze Vertragstreue, Rechtssicherheit und ultima-ratio-Prinzip

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  • LAG Hamm, 09.04.1975 - 2 Sa 132/75

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; Verhinderung an der

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